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Dr. Mathias Jung hat Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Göttingen studiert und anschließend bei Herrn Prof. Dr. Uwe Blaurock (Universität Freiburg) zu der steuerrechtlichen Thematik ″Gewerblicher Grundstückshandel″ promoviert. Nachdem er seit 1990 beratend für eine mittelständische Steuerberatungsgesellschaft und Anwaltssozietät tätig war, ist Herr Dr. Jung seit 1996 in Berlin als Rechtsanwalt niedergelassen und gründete 2001 mit Frau Dr. Schleicher die Kanzlei Jung & Schleicher. Herr Dr. Jung beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit dem Finanz- und Unternehmensrecht sowie dem Immobilienrecht. Sein Schwerpunkt liegt neben dem Immobilien- und Hotelrecht in der interdisziplinären Beratung bei komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverhalten sowie in der Entwicklung innovativer Unternehmens- und Eigenkapitalkonzepte unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Insoweit verfügt Dr. Jung über umfassende Projekt- und Verhandlungserfahrung, die er erfolgs- und lösungsorientiert einsetzt. Zudem berät er nationale wie internationale Banken, Versicherungen und Investoren bei der Strukturierung von Produkten und Finanzierungen insbesondere auch unter aufsichtsrechtlichen Aspekten. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zu finanz- und steuerrechtlichen Themen verfasst, u. a. gemeinsam mit Frau Dr. Schleicher ein 2001 in 2. Auflage erschienenes Praxishandbuch zum Finanzaufsichtsrecht. Dr. Jung spricht Deutsch und Englisch. Schwerpunkte (Übersicht):
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