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Dr. Dominik Schneider studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Während Referendariat und Promotion war er mehrere Jahre für die Steuer- und Gesellschaftsrechtspraxis Streck Mack Schwedhelm tätig. Er erwarb internationale Erfahrungen bei der Deutsch-Australischen Industrie- und Handelskammer in Melbourne. Er promovierte im Bereich des Steuerrechts bei Frau Prof. Dr. Johanna Hey. Herr Dr. Schneider berät seit Jahren in- und ausländische Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Zusammenhänge. Schwerpunktmäßig ist er rechtsberatend und forensisch im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Er berät Banken und Unternehmen sowie institutionelle Investoren und Privatanleger in Fragen der Beratungs-, Vermittlungs- und Prospekthaftung. Herr Dr. Schneider führt zudem Verhandlungen und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit notleidenden bankfinanzierten Immobilienprojekten. Sein Beratungsspektrum umfasst in diesem Bereich unter anderem Sanierung, Veräußerung von Immobilien oder Zweckgesellschaften sowie die Sicherheitenverwertung. Ferner berät Herr Dr. Schneider Fondsgesellschaften und deren Gesellschafter bei Gründung, Durchführung und Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses sowie im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten. Dr. Schneider spricht Deutsch und Englisch. Schwerpunkte (Übersicht):
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