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Im Recht der geschlossenen Immobilienfonds besitzt unsere Kanzlei langjährige Erfahrung zu allen relevanten Fragestellungen. Wir stehen zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds, deren Geschäftsbesorgern und Gesellschaftern umfassend beratend zur Seite. Dabei stehen wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund, die es gilt, im Interesse unserer Mandanten rechtlich abzusichern. Insbesondere Frau Dr. Schleicher hat zahlreiche notleidende Fonds in der Rechtsform der KG, BGB-Gesellschaft oder OHG erfolgreich saniert. Wir verfügen über große Erfahrung im Führen von Sanierungsverhandlungen mit Banken. Hier konnten für Fondsgesellschaften beachtliche wirtschaftliche Erfolge erzielt werden. Die gründliche rechtliche Begutachtung der jeweiligen Situation stellt dabei für uns die Grundlage jeglicher weiterer Beratung und Verhandlungen dar, wobei Fragen der Wirksamkeit der Darlehensverträge und der Klärung der Haftung der Gesellschafter eine wichtige Rolle spielen. Einen weiteren Aspekt stellt die Beratung und Prozessführung im Bereich binnengesellschaftlicher Konflikte dar. Dabei steht die Suche nach für alle Beteiligten verträglichen Lösungen im Vordergrund. Schließlich beschäftigen uns geschlossene Immobilienfonds unter den Aspekten der Haftung von Prospektherausgebern, Anlageberatern und Vermittlern. Unsere Beratungskompetenzen im Branchenschwerpunkt Geschlossene Immobilienfonds im Überblick:
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