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Im Immobilienrecht haben wir uns auf die Bereiche des Erwerbs von Immobilien, des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, des Rechts der geschlossenen Immobilienfonds sowie des privaten Baurechts und der Projektbegleitung konzentriert. In diesen Spezialgebieten stehen wir mit langjähriger Erfahrung zur individuellen Beratung an Ihrer Seite. Wir sind für namhafte internationale Hotelgesellschaften, Initiatoren von geschlossenen Immobilienfonds, Bauträger, Entwickler, Geschäftsbesorger und Immobilieneigentümer tätig. Dabei sehen wir das Immobilienrecht immer auch in seiner spezifischen Beziehung zu der Finanzierung von Projekten. Allein in den letzten Jahren betrug das von uns begleitete Transaktionsvolumen mehr als € 2,5 Milliarden, das Finanzierungs- und Fondsvolumen mehr als € 1,5 Milliarden. In Bereichen des Hotelrechts sowie der geschlossenen Immobilienfonds informieren wir Sie über unsere Erfahrungen und Beratungsleistungen ausführlich auch in den Rubriken Branchenschwerpunkt Hotelgewerbe und Branchenschwerpunkt Geschlossene Immobilienfonds. Unsere Beratungskompetenzen im Immobilienrecht im Überblick:
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