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Unsere Mandanten erwarten von uns, dass wir in allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts für sie tätig werden. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Verhandlung von Vertragsgestaltungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Analyse und Harmonisierung von Vorhaben mit wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Anforderungen sowie sämtlichen rechtlichen und praktischen Aspekten des Handels. Selbstverständlich stehen wir durch unseren ganzheitlichen Betreuungsansatz auch für sämtliche übrigen alltäglichen Rechtsprobleme und -fragen zur Verfügung.
Unsere Beratungskompetenzen im allgemeinen Wirtschaftsrecht im Überblick:
- ALLGEMEINE VERTRAGSGESTALTUNG UND VERHANDLUNG;
- Konzeption und wirtschaftliches Risikomanagement: Entwicklung und Prüng komplexer Vetragswerke, individuelle Verträge für sämtliche Geschäftsbeziehungen und -bereiche, z.B. Kauf-, Pacht-, Management-, Franchise-, Sponsoring-, Werbeagentur-, Galerie-, Outsourcing-, Promotions-, Objektschutz-, Leasing-, Lizenz-, oder EDV-Verträge, etc.
- VERTRIEBS- UND HANDELSVERTRETERRECHT:
- Marktorientierung: Planung, Kontrolle und Marketing in Hinblick auf Verbraucherschutznormen
- Verträge: Vertriebs-, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, gesetzliche Anforderungen an Außendienst und Vertrieb
- Vertragsstörungen: Vertragsbeendigung, Vergütungsstreitigkeiten, Fehlberatung, Schadensersatzansprüche
- WETTBEWERBS, KARTELL- UND MARKENRECHT:
- Wettbewerb: Vergleichende oder irreführende Werbung, Unterlassungsansprüche nach UWG, einstweilige Verfügungen
- Kartellrecht: Kartellverbote, Spezialisierungs-, Mittelstands-, Rationalisierungs- oder Strukturkrisenkartelle, Macht- oder Preismissbrauch, Vergaberecht, kartellrechtliche Anforderungen an bestimmte Wirtschaftsbereiche, Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission, Vertretung und Beratung gegenüber Kartellbehörden
- Marken: Schutz gegen Markenverletzungen, Markenentwicklung, Markenanmeldung, Markenrecherche
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