Unsere Mandanten erwarten von uns, dass wir in allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts für sie tätig werden. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Verhandlung von Vertragsgestaltungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Analyse und Harmonisierung von Vorhaben mit wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Anforderungen sowie sämtlichen rechtlichen und praktischen Aspekten des Handels. Selbstverständlich stehen wir durch unseren ganzheitlichen Betreuungsansatz auch für sämtliche übrigen alltäglichen Rechtsprobleme und -fragen zur Verfügung.

Unsere Beratungskompetenzen im allgemeinen Wirtschaftsrecht im Überblick:
  • ALLGEMEINE VERTRAGSGESTALTUNG UND VERHANDLUNG;
    • Konzeption und wirtschaftliches Risikomanagement: Entwicklung und Prüng komplexer Vetragswerke, individuelle Verträge für sämtliche Geschäftsbeziehungen und -bereiche, z.B. Kauf-, Pacht-, Management-, Franchise-, Sponsoring-, Werbeagentur-, Galerie-, Outsourcing-, Promotions-, Objektschutz-, Leasing-, Lizenz-, oder EDV-Verträge, etc.
  • VERTRIEBS- UND HANDELSVERTRETERRECHT:
    • Marktorientierung: Planung, Kontrolle und Marketing in Hinblick auf Verbraucherschutznormen
    • Verträge: Vertriebs-, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, gesetzliche Anforderungen an Außendienst und Vertrieb
    • Vertragsstörungen: Vertragsbeendigung, Vergütungsstreitigkeiten, Fehlberatung, Schadensersatzansprüche
  • WETTBEWERBS, KARTELL- UND MARKENRECHT:
    • Wettbewerb: Vergleichende oder irreführende Werbung, Unterlassungsansprüche nach UWG, einstweilige Verfügungen
    • Kartellrecht: Kartellverbote, Spezialisierungs-, Mittelstands-, Rationalisierungs- oder Strukturkrisenkartelle, Macht- oder Preismissbrauch, Vergaberecht, kartellrechtliche Anforderungen an bestimmte Wirtschaftsbereiche, Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission, Vertretung und Beratung gegenüber Kartellbehörden
    • Marken: Schutz gegen Markenverletzungen, Markenentwicklung, Markenanmeldung, Markenrecherche
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