Privatbank Reithinger: BaFin verfügt sofortige Schließung


Rechtzeitige Verfolgung von Ansprüchen geboten

Am 02.08.2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften mit sofortiger Wirkung entzogen. Außerdem verhängte das BaFin ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (Moratorium). Den Kunden des Bankhauses drohen daher Schäden in erheblichem Umfang.

Die Bank wurde geschlossen, da nach den Angaben des BaFin die Gefahr besteht, dass das Bankhaus seine Verpflichtung gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen kann. Die Privatbank Reithinger soll zudem Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes sein, zu dem auch die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) und deren Fonds gehören.

Das Bankhaus ist seit September 2002 nur noch der gesetzlichen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angeschlossen. Der Entschädigungsanspruch ist je Kunde auf 90 % der Einlagen und auf höchstens 20.000,00 EUR begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe, jedoch nicht andere Anlagen, wie Inhaberschuldverschreibungen oder Genussrechte.

"Erfahrungsgemäß folgt der Schließung einer Bank in Deutschland deren Insolvenz. Im Fall des Bankhauses Reithinger wird dies für die Kunden zu erheblichen Schäden führen, da die gesetzliche Einlagensicherung nur begrenzt eintritt", so die Bankrechtsexpertin Dr. Schleicher, die in der Region des Bankhauses in den letzten Jahren für Mandanten bereits verloren geglaubte Gelder in Millionenhöhe zurückgeholt hat. Wir prüfen daher für Mandanten, welche Personen und Unternehmen für die zu erwartenden Schäden in Regress genommen werden können. Soweit Kunden vom Bankhaus Reithinger kreditfinanzierte Beteiligungen (z.B. den DBVI-Fonds) erworben haben, ergeben sich besonders interessante Ansatzpunkte. In jedem Fall ist - nicht zuletzt wegen der kurzen Verjährungsfristen - eine zügige Anspruchsverfolgung geboten.

Zum Zweck der Sachverhaltsermittlung und des Informationsaustausches betroffener Anleger kann unverbindlich der hier unterlegte Fragebogen ausgefüllt und an die Kanzlei gesandt werden.

Zudem stehen aus der Kanzlei die Rechtsanwälte Dr. Bettina Schleicher per email info@js-law.de oder per Telefon 030/ 8 41 87 134 zur Verfügung.

 

 
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