Dr. Dominik Schneider

Partner
Rechtsanwalt

Dr. Dominik Schneider berät schwerpunktmäßig bei der Umsetzung nationaler und grenzüberschreitender Unternehmens- und Immobilientransaktionen sowie Joint Ventures unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher sowie finanzierungsrechtlicher Aspekte.

In der Betreuung nationaler und internationaler Mandanten der Immobilien-, Hotel- und Pflegebranche verfügt er über eine mehr als 15-jährige Erfahrung, insbesondere in der Risikobewertung (Legal Due Diligence) sowie der Vertragsverhandlung und -gestaltung. Daneben übernimmt er für Mandanten, darunter renommierte internationale Hotelkonzerne, die fortlaufende Begleitung gesellschaftsinterner Angelegenheiten (Corporate Housekeeping).

  • Seit 2009 Rechtsanwalt bei Jung & Schleicher
  • 2006-2009: Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Heidelberg
  • 2006: Zulassung zur Anwaltschaft
  • 2004-2006: Promotion zum Dr. jur. bei Frau Prof. Dr. Johanna Hey, Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln
  • 2002-2004: Referendariat am Oberlandesgericht Köln mit Stationen u.a. bei der Deutsch-Australischen Industrie- und Handelskammer, Melbourne, Australien / Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2002: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

  • Schneider, Die vorbehaltsversehene und die vorläufige Steuerfestsetzung - Eine Untersuchung der §§ 164, 165 AO, Hamburg 2008