IMMOBILIENTRANSAKTIONEN

Wir betreuen überwiegend institutionelle Investoren bei anspruchsvollen nationalen und länderübergreifenden Immobilientransaktionen. Zu unseren Mandanten zählen renommierte börsennotierte Gesellschaften, Investmentfonds, Hotelbetreiber und -investoren sowie Family Offices.

Oft steht nur ein kleines Zeitfenster für Abschluss und Durchführung wirtschaftlich attraktiver Immobilientransaktionen zur Verfügung. Wir bieten Ihnen die hierfür erforderliche Erfahrung, Kompetenz, Schnelligkeit und Präzision bei der rechtlichen Prüfung, Gestaltung und Umsetzung und behalten stets die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Auge.

Wir verstehen uns als „Deal Maker“ und nicht als „Deal Breaker“ und verfolgen bei unserer Beratung das Ziel, Lösungen statt Probleme aufzuzeigen. In den relevanten Ländern, die für transnationale Immobilientransaktionen in Frage kommen, haben wir jeweils Partnerkanzleien, mit denen wir seit mehreren Jahren zusammenarbeiten.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich u.a. auf folgende Themenbereiche:

  • Rechtliche Prüfung / Due Diligence
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung bei Grundstücks- und Anteilskaufverträgen, Darlehenskaufverträgen nebst Sicherheitenerwerb, Optionsverträgen, Ausbietungsgarantien
  • Erwerb im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
  • Strukturierung von Betriebsübernahmen
  • Begleitung von Fusionskontrollverfahren

Mit einem von uns erfolgreich begleiteten Immobilientransaktionsvolumen von über 15 Mrd. Euro zählen wir zu den führenden Kanzleien im Immobilienrecht. Aufgrund von langjähriger Erfahrung profitieren Sie auch von unserem wirtschaftlichen Know-How und unserer jeweils aktuellen Marktkenntnis.

ASSET MANAGEMENT

Im Bereich Asset Management unterstützen wir vor allem bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen mit wichtigen Mietern in Gewerbeobjekten. Unsere langjährigen Erfahrungen umfassen auch den „gelebten“ Mietvertrag in Bezug auf Instandhaltung, Instandsetzung, Betriebskosten, Beendigung, etc., die Restrukturierung von Mietverhältnissen sowie alle sonstigen Aspekte des gewerblichen Mietrechts. Im Wohnraummietrecht beraten wir zu grundsätzlichen rechtlichen und strukturellen Fragestellungen.

Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Durchführung von verkaufsvorbereitenden rechtlichen Prüfungen (Vendor Due Diligence) sowie die Analyse und Zusammenfassung von Bestandsverträgen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Datenräumen und im Q&A-Prozess bei Immobilienverkäufen.

FINANZIERUNGEN

Auch bei Finanzierungen basiert unser Beratungsansatz auf dem “know your client’s business”-Prinzip: Wir wissen, dass der Erfolg von Transaktionen entscheidend von der Wahl der Finanzierungsmodelle abhängt und verfolgen bei der Umsetzung einen kooperativen und pragmatischen Verhandlungsweg - unter enger Einbeziehung der Projektverantwortlichen und Unternehmensjuristen auf Mandantenseite. Vor allem in der Begleitung von Akquisitions- und Immobilienfinanzierungen wird unsere langjährige Markterfahrung von unseren Mandanten geschätzt.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei im Sinne einer umfassenden Projektkoordinierung (sowohl national als auch grenzüberschreitend) u.a. folgende Aspekte:

  • Strukturierung von (Re-)Finanzierungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Term Sheets
  • Gestaltung und Verhandlung von Kredit- und Sicherheitenverträgen
  • Begleitung der Erfüllung von Auszahlungsvoraussetzungen und nachfolgenden Bedingungen

In den vergangenen Jahren haben wir mit diesem Ansatz ein Finanzierungsvolumen von über 5 Mrd. Euro überwiegend auf Eigentümerseite erfolgreich begleitet.

Im Hotelrecht verfügen wir über eine besonders marktbekannte Expertise. Seit mehr als 15 Jahren begleiten wir Hotelbetreiber und Hotelinvestoren bei Entwicklungsprojekten, Ankäufen und Finanzierungen. Branchenkenner zählen uns zu den führenden Hotelanwälten des Landes.

Nationale und internationale führende Hotelketten und -betreiber setzen auf unser langjähriges Know-How bei Pacht- und Mietverträgen, Management-, Franchise- und sonstigen Operating Agreements. „FF&E-Reserve“, „Owner Agreement“, „Property Improvement Plan“, „Owners Priority“ oder „Incentive Fee“ sind keine Fremdworte für uns, sondern Tagesgeschäft. Mit Hotelinvestoren und Hotelbetreibern haben wir ein Transaktions- und Developmentvolumen von über 5 Mrd. Euro erfolgreich realisiert. Im Bereich „Operations“ helfen wir bei sämtlichen rechtlichen Herausforderungen des alltäglichen Hotelbetriebes.

TRANSAKTIONEN

  • Kauf und Verkauf von Hotelimmobilien einschließlich Betrieb bzw. Betriebsgesellschaften (sowohl durch Asset als auch Share Deals); Finanzierungen

HOTELVERTRÄGE / DEVELOPMENT

  • Pacht-, Miet-, Franchise-, Lizenz- und Managementverträge (sowohl für Bestands- als auch Entwicklungsobjekte); Nebenvereinbarungen und Sicherheiten (Owner Agreement, Non Disturbance Agreement, Bürgschaften, Dienstbarkeiten, etc.)

HOTEL OPERATIONS

  • Behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse; Outsourcing-, Kooperations-, Liefer-, Eventmanagementverträge, etc.; Haftungsfälle

UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN / M&A

Die rechtliche Beratung bei komplexen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Übernahmen durch Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deals) sowie Joint Ventures, einschließlich der Verhandlung und Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen und die Durchführung von Due Diligence Prozessen gehört zu unseren Kernkompetenzen.

GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen aller Branchen, börsennotierte Gesellschaften sowie internationale Konzerne in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Unsere Beratungsleistungen umfassen alle rechtlichen Belange, von der Unterstützung bei der Unternehmensgründung und der Unternehmensfinanzierung über die Expansion bis hin zur Unternehmensnachfolge und Umstrukturierung. Hierbei verfolgen wir ein wirtschaftlich geprägtes Beratungskonzept. Daneben übernehmen wir für unsere Mandanten, darunter einige renommierte internationale Hotelkonzerne, die fortlaufende Begleitung gesellschaftsinterner Angelegenheiten (Corporate Housekeeping).

Weiterhin betreuen wir unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und im Bereich der Organhaftung.

RECHT DER GESCHLOSSENEN IMMOBILIENFONDS

Jung & Schleicher steht seit vielen Jahren den Gesellschaftern und Geschäftsbesorgern geschlossener Immobilienfonds beratend zur Seite. Dabei steht die rechtliche Absicherung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Vordergrund. Wir beraten bei der Konzeption und Finanzierung und verfügen auch über große Erfahrung im Bereich der Sanierung geschlossener Fonds. Für Fondsgesellschaften verschiedener Rechtsformen konnten wir beachtliche wirtschaftliche Erfolge erzielen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung und Prozessführung im Tagesgeschäft, unter anderem im Mietvertrags-, Gesellschafts- und Werkvertragsrecht. Wir unterstützen Sie außerdem bei innergesellschaftlichen Konflikten. Dabei steht die Suche nach verträglichen Lösungen für alle Beteiligten im Vordergrund.

Schließlich beschäftigen uns geschlossene Immobilienfonds unter den Aspekten der Haftung von Prospektherausgebern, Anlageberatern und Vermittlern.

RESTRUKTURIERUNG UND INSOLVENZ

Unternehmen stehen wir bei einer wirtschaftlichen Krise zur Seite und unterstützen sie bei einer Sanierung. Dabei führen wir Sanierungs- und Restrukturierungsverhandlungen mit Gläubigern und beraten Geschäftsführer und Vorstände zwecks Vermeidung von Haftungsrisiken.

Gläubiger beraten wir in der Krise oder der Insolvenz ihrer Schuldner bei den Möglichkeiten ihrer Forderungsdurchsetzung und deren Sanierung, beispielsweise durch Bildung von Banken- und Lieferantenpools.

Im Fall der Insolvenz eines Schuldners vertreten wir im Verfahren umfassend die Interessen von Gläubigern, aber auch die von Insolvenzschuldnern und stehen als Prozessanwälte bei Insolvenzstreitigkeiten zur Verfügung.

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Jung & Schleicher berät in- und ausländische Banken, andere Finanzinstitute, Wertpapierdienstleister, Unternehmen und Investoren in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Mandanten unterstützen wir als externe Rechtsabteilung oder als Verstärkung für die eigenen Juristen. Schwerpunkte liegen im Bankvertragsrecht, im Wertpapierrecht und in der Begleitung von Instituten und Investoren bei notleidenden Finanzprodukten, wie der Verwertung von Kreditsicherheiten umfangreicher Kreditportfolios. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei gerichtlichen sowie nationalen und internationalen außergerichtlichen Konfliktlösungen.

IMMOBILIENFINANZIERUNG

Auch bei Finanzierungen basiert unser Beratungsansatz auf dem “know your client’s business”-Prinzip: Wir wissen, dass der Erfolg von Transaktionen entscheidend von der Wahl der Finanzierungsmodelle abhängt und verfolgen bei der Umsetzung einen kooperativen und pragmatischen Verhandlungsweg - unter enger Einbeziehung der Projektverantwortlichen und Unternehmensjuristen auf Mandantenseite. Vor allem in der Begleitung von Akquisitions- und Immobilienfinanzierungen wird unsere langjährige Markterfahrung von unseren Mandanten geschätzt.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei im Sinne einer umfassenden Projektkoordinierung (sowohl national als auch grenzüberschreitend) u.a. folgende Aspekte:

  • Strukturierung von (Re-)Finanzierungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Term Sheets
  • Gestaltung und Verhandlung von Kredit- und Sicherheitenverträgen
  • Begleitung der Erfüllung von Auszahlungsvoraussetzungen und nachfolgenden Bedingungen

In den vergangenen Jahren haben wir mit diesem Ansatz ein Finanzierungsvolumen von über 5 Mrd. Euro überwiegend auf Eigentümerseite erfolgreich begleitet.

Jung & Schleicher betreut Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Prozessen in allen Instanzen deutscher Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Soweit möglich streben wir an, Ansprüche unserer Mandanten im Vorfeld einer oft langen juristischen Auseinandersetzung kurzfristig zu realisieren. Gelingt dies nicht, setzen wir Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent vor Gericht durch. Wir treten bundesweit vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor Bundesgerichten auf. Verfahren vor dem Bundesgerichtshof betreuen wir als Korrespondenzanwälte. Wir führen jährlich hunderte von Gerichtsverfahren und verfügen im Immobilien-, Bank- und Kapitalmarktrecht, im Unternehmensrecht sowie im Handels- und Zivilrecht über eine mehr als 20-jährige Prozesserfahrung. Diese umfasst insbesondere auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Durchführung von Musterverfahren. Nach Erstreiten eines Titels stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung zur Verfügung.

Die Schlichtung oder Entscheidung von Streitigkeiten durch sachkundige Schiedsrichter hat gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit gerade im Wirtschaftsrecht an Bedeutung gewonnen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen als Schiedsrichter oder als Rechtsbeistand in nationalen wie auch internationalen Schiedsverfahren.