Dr. Roland Borsdorff berät seit über 10 Jahren im Immobilien- und Gesellschaftsrecht.
Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Akquisitionen und Veräußerungen von Immobilien (Einzelobjekt- und Portfoliotransaktionen) sowie bei M&A-Transaktionen und ist auf grenzüberschreitende Transaktionen spezialisiert. Zudem berät er bei Joint Ventures und im Bereich Asset Management.
Dr. Roland Borsdorff berät vorwiegend Investoren, Vermögensverwalter sowie Unternehmen aus der Hotel- und Immobilienbranche.